Eintritt

Häufige Fragen zum Eintritt

Wo kann ich eintreten?

Der (Wieder)Eintritt ist ganz einfach: melden Sie sich bei einer unserer Pfarrpersonen und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Nach einem kurzen Gespräch und einer Unterschrift, erledigen wir den Rest für Sie.

Zudem bietet die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) Ihnen in 150 Eintrittstellten Bundesweit die Möglichkeit, in die evangelische Kirche einzutreten. Im Saarland finden Sie die Wiedereintrittstelle an der Johanneskirche, Caecilienstr. 2, 66111 Saarbrücken.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wer eintreten möchte muss sich ausweisen können und getauft sein. Bringen Sie zum persönlichen Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer ihre Taufurkunde oder die Bescheinigung über Taufdatum und Taufort mit. Sind sie aus einer anderen Kirche ausgetreten, so bringen Sie bitte noch die Austrittsbescheinigung mit.

Sie sind erwachsen und noch nicht getauft? Dann klicken Sie hier für mehr Informationen zur Taufe.

Wann muss ich Kirchensteuer zahlen?

Sobald sie wieder in die Kirche eingetreten sind, sind Sie, wenn sie Einkommenssteuer zahlen, wieder kirchensteuerpflichtig. Im Saarland beträgt die Kirchensteuer 9%, das bedeutet, dass Sie ca. 1% des Bruttoeinkommens an Kirchensteuer zahlen. 

Muss ich nachweisen, dass ich regelmäßig Gottesdienste besuche?

Nein. Ob und wie oft jemand in dne Gottesdienst geht, ist Privatsache und keine Voraussetzung für einen Kircheneintritt. Wir freuen uns, Sie zu sehen und mit Ihnen gemeinsam lebendige Gemeinde zu sein.

Was ist, wenn ich geschieden bin?

Eine Scheidung ist keine Hürde für einen Kircheneintritt. Jeder ist willkommen, alt oder jung, groß oder klein, laut oder leise - gemeinsam sind wir eine lebendige, bunte Gemeinde Gottes.

Was noch?

Hier finden Sie den Antrag auf Aufnahme in die Evangelische Kirche. Wenn Sie möchten, können Sie diesen schon ausfüllen und schon vor dem Termin per Mail an unser Büro schicken. Die Pfarrerin oder der Pfarrer wird den Bogen dann mit zum Gespräch bringen. Im Anschluss an das Gespräch können Sie den Antrag dann unterschreiben.